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Broschüre Waldbrand 🔗

Broschüre Feuerlöscher 🔗

Broschüre Brandschutz am Arbeitsplatz 🔗

Infoblatt "Verhalten in Schulen bei Bränden" 🔗

Broschüre AED Handhabung 🔗

 

Feuerwehr Erlangen 🔗

Unsere Patenwehr - Feuerwehr Alterlangen 🔗

Unsere Patenwehr - Feuerwehr Büchenbach 🔗

Feuerwehr Ruhpolding 🔗

 

 

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. In Erlangen ist dies die ständig besetzte Wache, deren Mitarbeiter im 24-Stunden-Schichtdienst die Hauptwache ständig besetzen und auf Einsätze warten. Währenddessen verrichten sie allgemeine Aufgaben im Rahmen des Wachbetriebes (z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung) für alle 13 freiwilligen Feuerwehren Erlangens und führen Ausbildungen und Übungen durch. Das ist ihr Beruf, dafür werden sie bezahlt.

Eine Freiwillige Feuerwehr wie in Dechsendorf hat in der Regel nicht besetzte Feuerwehrhäuser und wird nach Eingang eines Notrufes über die integrierte Leitstelle Nürnberg alarmiert. Egal wo sie die Dechsendorfer Kameradinnen und Kameraden sich gerade befinden, ob auf der Arbeit oder zu Hause, lassen die Freiwilligen alles stehen und liegen und begeben sich zum Feuerwehrhaus. Dort besetzen sie dann die Fahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Auch hier vor Ort müssen viele Arbeiten, wie z.B. Fahrzeugwartung und -pflege oder in der Verwaltung erledigt werden, was ebenfalls durch Freiwillige passiert. Diese Feuerwehrleute bekommen dafür keinen finanziellen Ausgleich.

In Deutschland gibt es übrigens nur ca. 110 Berufsfeuerwehren auf ca. 22.020 Freiwillige Feuerwehren. Auf ca. 35.000 Berufsfeuerwehrler kommen so ca. 1.006.000 Freiwillige.
(Quelle: Wikipedia 31. Dezember 2020) 

Wird der Notruf in gutem Glauben abgesetzt, es ist jedoch kein Einsatz nötig, trägt die entstandenen Kosten die Stadt Erlangen. Bei einer vorsätzlichen Fehlalarmierung ist der Einsatz jedoch zu bezahlen, die Polizei kann den Anrufer in der Regel schnell ermitteln.

Außerdem gilt: Menschenrettungen und Brandeinsätze sind immer kostenfrei.

Hilfeleistungen, wie z.B. Keller auspumpen oder das Absägen von Bäumen und Ästen nach Unwettern, sind kostenpflichtig. Diese werden jedoch in der Regel, bei entsprechendem Versicherungsschutz, von den Versicherungen übernommen.

Eine Übersicht über die Kosten bzw. die Kostenregelungen erhalten Sie in der entsprechenden Satzung 🔗 der Stadt Erlangen.

Wir sind für die Bevölkerung an 365 Tagen, 24 Stunden am Tag, einsatzbereit.

Die einzelnen Löschgruppen der Dechsendorf Wehr treffen sich einmal monatlich zum Übungsdienst im Feuerwehrgerätehaus. Inhalte der Dienstabende sind unter anderem Löscheinsatzübungen, Retten von eingeklemmten Personen, Fahrzeugkunde, Erste Hilfe, Absichern von Unfallstellen, Atemschutz, Leitern, Motorsägen, u.v.m. Dabei wird auf eine gute Ausgewogenheit zwischen theoretischen und praktischen Diensten geachtet. Einer unserer Führungskräfte führt dabei meist ein Szenario durch und erklärt der Mannschaft, worauf besonders bei der Aufgabenstellung zu achten ist. In diesem Rahmen ist es vollkommen in Ordnung Fehler zu machen und daraus zu lernen. Nach meist ca. 2 Stunden fahren wir zurück ins Gerätehaus und sitzen noch im Mannschaftsraum zur Besprechung und oft auch einer Brotzeit zusammen.

Im Einsatzfall ist es unerlässlich, dass die Mannschaft ein eingeschworenes Team ist und sich jeder auf den anderen zu 100% verlassen kann, daher ist der gesellige Teil, der von außen fälschlicherweise oft mit dem Klischee des bietrinkenden Dorffeuerwehrmannes einhergeht, enorm wichtig. 

Zum regulären Übungsdienst kommen Lehrgänge auf Stadt- und Landesebene dazu. Auch ein Besuch einer der drei bayerischen Feuerwehrschulen gehört ggf. dazu. 

 

Natürlich haben wir Verständnis für solche Reaktionen, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und Blaulicht einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt uns vor, Blaulicht und Martinshorn von Fahrtanfang bis Fahrtende zu benutzen. Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, um so sicher und zügig zum Einsatzort zu gelangen.

Nur so haben andere Verkehrsteilnehmer, die nachts manchmal schneller und weniger aufmerksam als am Tag fahren, die Möglichkeit auf die “Gefahr” zu reagieren und unfallfrei den Weg freizumachen. 

Dennoch sind unsere Maschinisten keine Unmenschen und verzichten oftmals auf die Verwendung von Martinshorn in der Nacht. An Kreuzungsbereichen und wenn es dringend nötig ist, können wir jedoch auch nachts nicht darauf verzichten.

Rechtliche Hintergründe dazu:
Sonderechte nach § 35 StVO 🔗: Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO / keine bestimmte Kennzeichnung

Wegerecht nach § 38 StVO 🔗: alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen / Blaulicht und Einsatzhorn

Der Heulton einer Sirene erweckt Ihre Aufmerksamkeit und holt Sie ggf. aus dem Schlaf. Dahinter stecken zwei Gründe. Zum einen bekommt man ggf. mit, wenn in der Nachbarschaft etwas passiert ist und kann so noch vor Eintreffen der Feuerwehr Hilfe leisten. Zum anderen dient die Sirene natürlich der Alarmierung der Feuerwehrkräfte - von denen der ein oder andere nachts so tief schläft, dass er ansonsten nicht erfährt dass seine Unterstützung dringend gebraucht wird.

Wir bitte daher um Nachsicht, sie können sich nach der Alarmierung wieder ins Bett legen - die Feuerwehrkameraden sind dann hellwach und die Nacht ist für die meisten schlagartig vorüber.

Für den aktiven Dienst in der Einsatzabteilung musst man mindestens 18 Jahre alt und teamfähig sein sowie in Dechsendorf wohnen oder arbeiten.

Jugendliche von 12 bis 17 Jahren sind in unserer Jugendfeuerwehr gut aufgehoben, für Kinder von 6 bis 11 Jahren gibt es unsere Dechsendorfer Löschbande .

Außerdem besteht für jeden die Möglichkeit, uns als förderndes Mitglied zu unterstützen.